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Muster - Verpflichtung auf das Datengeheimnis

muster___verpflichtung_auf_das_datengeheimnis

Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen ab 25.05.2018 auf die Vertraulichkeit (bisher: Datengeheimnis) verpflichtet werden. Nachstehend finden Sie ein Muster hierfür. Inzwischen hat auch die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Musterveröffentlicht.

Artikelnr: 236072

Benedikt Grabl

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